Mikroschadstoffe in Gewässern

Unter dem Begriff der Mikroschadstoffe (auch Spurenstoffe oder Mikroverunreinigungen) verstehen wir Stoffe anthropogener Herkunft, die über verschiedene Eintragspfade in unsere Gewässer gelangen und dort in sehr geringen Konzentrationen zu finden sind. Darunter fallen beispielsweise:

  • Humanarzneimittelwirkstoffe
  • Tierarzneimittelwirkstoffe
  • Röntgenkontrastmittel
  • Pflegemittel
  • Haushaltschemikalien
  • Biozide und Pestizide
  • Chemikalien aus Industrie und Gewerbe

Mikroschadstoffe kommen in Konzentrationen von wenigen Nanogramm bis Mikrogramm pro Liter (10-9 bis 10-6 g/L) in den Gewässern vor und können bereits in diesen geringen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme haben und/oder die Gewinnung von Trinkwasser nachteilig beeinflussen. Anthropogene Mikroschadstoffe sollten im Trinkwasser und auch im Rohwasser nicht enthalten sein.

Wie gelangen Mikroschadstoffe in die Gewässer?

Ein Teil der Mikroschadstoffbelastungen im Gewässer entsteht durch Direkteinleitungen von Abwasser aus Industriebetrieben sowie durch Einträge aus diffusen Quellen, wie z. B. durch Einträge aus der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

Ein anderer, wesentlicher Eintragspfad insbesondere von ubiquitären Mikroschadstoffen in die Gewässer ist die kommunale Kläranlage. In den meisten herkömmlichen Kläranlagen wird das Abwasser mechanisch-biologisch und chemisch-physikalisch behandelt. Mikroschadstoffe werden dabei jedoch nur in geringem Umfang reduziert, weshalb sie bisher weitgehend ungehindert in die Gewässer eingeleitet werden, nur schlecht abbaubar sind und sich in der Regel schließlich dort anreichern.

Kläranlagenausbau in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen nach derzeitigem Stand 41 kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 150.000 EW und mehr mit einem Verfahren zur Mikroschadstoffreduzierung ausgebaut werden. Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen bereits 13 der 41 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 150.000 EW und mehr ausgebaut, im Bau oder in Planung.

Die Mikroschadstoffstrategie des Landes verfolgt bisher einen immissionsseitigen Ansatz für den Ausbau kommunaler Kläranlagen. Über Anforderungen der aktuellen EU-Kommunalabwasserrichtlinie werden u.a. auch emissionsseitige Anforderungen insbesondere für größere Kläranlagen zur Mikroschadstoffreduzierung zu berücksichtigen sein. Alles in allem ist davon auszugehen, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl der kommunalen Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen zusätzlich mit Verfahrenstechniken zur Mikroschadstoffreduzierung auszustatten sind, um einerseits die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie einhalten und andererseits Stoffeinträge über Abwassereinleitungen von kommunalen Kläranlagen in Gewässer so weit wie möglich reduzieren zu können.

Der aktuelle Stand des Kläranlagenausbaus mit einer Verfahrensstufe zur Mikroschadstoffreduzierung ist auf der interaktiven Karte dargestellt.

EU-Kommunalabwasser-richtlinie und Mikro-schadstoffstrategie NRW

Welche Ansätze verfolgen die EU und Nordrhein-Westfalen zur Verringerung von Mikroschadstoffeinträgen aus Abwasser?

Stoffe im Abwasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe

Hier ist unter anderem eine nach Herkunftsbereichen unterteilte Stoffliste zu finden.

Reduzierung und Vermeidung von Mikro-schadstoffeinträgen in das Abwasser

Welche Maßnahmen gibt es an der Quelle und bei der Anwendung?