Förderrichtlinie für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung
Ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Mikroschadstoffstrategie Nordrhein-Westfalens ist die Förderung des Ausbaus kommunaler Kläranlagen mit einer Behandlungsstufe zur Mikroschadstoffreduzierung. Zudem werden unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich Forschung und Entwicklung gefördert.
Um den begonnenen Weg des Landes Nordrhein-Westfalen fortzuführen, ist im November 2023 die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (ZunA NRW) in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie löst die bis dahin gültige Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II) ab. Somit fördert das Land Nordrhein-Westfalen auch in den kommenden Jahren die Entwicklung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Abwasserbeseitigung.
InfoBox
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW
Förderrichtlinie "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung" (ZunA NRW)
Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
Das Umweltministerium stellt über die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (ZunA NRW) für Kommunen und Wasserverbände, Industrie und Gewerbe Fördermittel für ein nachhaltiges und klimaangepasstes Management von Abwasser und Niederschlagswasser zur Verfügung. Der Ausbau kommunaler Kläranlagen mit einer Stufe zur weitergehenden Mikroschadstoffelimination wird über den Förderbereich 3 "Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen" der Förderrichtlinie " Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung" gefördert. Zudem ist die Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination, zum Beispiel Beimischung von Aktivkohle, über den Förderbereich 4.2 "Retentionsbodenfilteranlagen" förderfähig.
Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind bei der NRW.BANK veröffentlicht.
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Abwasserbeseitigung
Der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betreute Förderbereich 6 „Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung“ ist nach wie vor Bestandteil der neuen Förderrichtlinie "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (ZunA NRW). In diesem Bereich gewährt das Land Zuwendungen für praxisnahe und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung sowie für Projekte des Wissenstransfers. Trotz eines inzwischen guten Wissensstands wird im Bereich Mikroschadstoffe auch weiterhin Untersuchungsbedarf gesehen - beispielsweise im Bereich der Reduktion stofflicher Belastungen aus Mischwasserentlastungen.
Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind beim LANUV erhältlich.